Allgemeine Bedingungen für Lieferung, Montage, Zahlung und Garantieleistung

 

Lieferung und Montage

Bestellungen

Bestellungen werden schriftlich bestätigt, ausgenommen einzelne Scheiben. Für die genaue Massangabe ist der Kunde in jedem Fall verantwortlich, wobei Glas-, Falz- oder Lichtmasse als solche bezeichnet werden müssen. Die von der Duschenkönig GmbH schriftlich bestätigten Glasmasse sind sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu kontrollieren und allenfalls innert 3 Arbeitstagen schriftlich zu berichtigen. Für telefonisch übermittelte Glasmasse übernimmt die Duschenkönig GmbH keine Haftung. Für die Richtigkeit der Licht-, Flaz- oder Glasmasse ab Plan und ab unfertigen Bauobjekten ist der Kunde verantwortlich. Kosten für Bestellungsänderungen werden nach Aufwand oder mit mindestens CHF 50.- verrechnet.

 

Preisanfragen

Werden bei einer Preisanfrage durch den Kunden, spezielle, von Drittpersonen nicht zu erkennende Tatsachen, wie z.B. Lieferung oder Montage in einer Berghütte ohne Zufahrtstrasse, verschwiegen, werden die anfallenden Mehrkosten gemäss Material- und Arbeitsaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Anormale Beanspruchung

Unter anormale Beanspruchungen fallen Verglasungen in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, Schrägverglasungen, die hohen thermischen, statischen oder dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Anormale Beanspruchungen sind bei der Offertanfrage detailliert aufzuführen, da diese besondere Massnahmen zur Erhaltung der Lebensdauer des Glases verlangen.

 

Transportkosten

Die Preise verstehen sich stets ab Werkhof der Duschenkönig GmbH. Erfolgen die Lieferungen zum Domizil des Kunden durch Drittfirmen, werden diese nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung, beispielsweise inklusive Transport franco Baustelle, verrechnet.

 

Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko von Glasbruch und Glasbeschädigung, gehen beim Abholen durch den Kunden beim Auflad, bei Lieferung durch die Duschenkönig GmbH nach erfolgtem Ablad, bei Lieferung und Glasmontage durch die Duschenkönig GmbH mit Abschluss der Montagearbeiten auf den Kunden über. Es wird dem Kunden der Abschluss einer Glasbruchversicherung mit Gültigkeit ab Übergang von Nutzen und Gefahr empfohlen.

 

Verpackung

Die Verpackung erfolgt offen auf Glastransporteinrichtungen, die im Eigentum der Duschenkönig GmbH verbleiben. Auf Wunsch des Kunden wird die Lieferung gegen Verrechnung in Kisten verpackt.

 

Ablad

Die notwendigen Hilfskräfte und -geräte wie Kran, Baulift, Podeste usw. sind nach Angaben der Duschenkönig GmbH auf Kosten des Kunden bereitzustellen. Die Glastransporteinrichtungen sind sofort zu entladen und zum Abholen bereitzustellen. Beschädigte oder nicht zurückgesandte Einrichtungen werden verrechnet.

Bei Montagearbeiten sind die folgenden Bedingungen zu beachten: Einwandfreie Zufahrtsmöglichkeiten zum Verglasungsobjekt, notwendiges bauseits erstelltes Gerüst entsprechend der Glasgrösse, geeignete Zubringmöglichkeiten oder kostenlose Baukranbenutzung sowie elektrischer Anschluss.

 

Lieferfristen

Terminangaben in den Auftragsbestätigungen der Duschenkönig GmbH gelten als Richttermine. Wird ein Liefertermin erheblich überschritten, so ist der Kunde nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen gelten als wegbedungen. Die Einhaltung der vereinbarten Ausführungstermine setzt rechtzeitige Abklärungen aller technischen Details, Einhaltung von Lieferfristen durch die Unterlieferanten und rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vor- und Nebenarbeiten voraus.

 

Zahlung

Zahlungsfrist

Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungen innert 15 Tagen wird ein Skonto von 2% gewährt. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist ist zusätzlich zu den ausstehenden Beträgen ein Verzugszins von 5% zu bezahlen.

 

Anzahlungen

Übersteigt der Auftragswert CHF 10`000.-, so ist die Duschenkönig GmbH berechtigt, Anzahlungen wie folgt zu fordern:

Bei Glaslieferungen                       1/3 bei Auftragserteilung (Bestätigung)

                                                           2/3 bei Lieferung

Bei Glaslieferung und-montage   1/3 bei Auftragserteilung (Bestätigung)

                                                           2/3 nach Abschluss der Glasmontage

Die Zahlungsfristen gelten für jede Anzahlungsstufe einzeln. Die Geltendmachung von Mängeln enthebt nicht von Einhalten dieser Zahlungskonditionen. Die Verrechnungsmöglichkeit mit Gegenforderungen des Kunden wird wegbedungen.

 

Eigentumsvorbehalt

Eine Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Duschenkönig GmbH.

 

Garantieleistungen

Lieferungen

Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich beim Transportunternehmen (Drittfirma) zu rügen. Holt der Kunde die Gläser im Werk der Duschenkönig GmbH ab, hat er diese vor dem Aufladen zu kontrollieren und allfällige Mängel sofort zu rügen. Spätere Mängelrügen werden abgelehnt. Im Übrigen haben Rügen innert 10 Tagen schriftlich zu erfolgen. Ansonsten, insbesondere bei Abwesenheit des Kunden, gelten Lieferungen als genehmigt. Für Mängel übernimmt die Duschenkönig GmbH Garantie während 6 Monaten nach Lieferung. Müssen Gläser von der Duschenkönig GmbH wegen Fabrikationsfehlern ersetzt werden, erfolgt kostenlose Lieferung der Ersatzteile franco Empfangsort. Andere Ansprüche des Kunden wie Folgeschäden sind ausgeschlossen.

 

Montage

Nach Abschluss und Abnahme der ausgeführten Glasarbeiten trägt der Kunde das Risiko für Beschädigungen und Unterhalt. Für Mangel übernimmt die Duschenkönig GmbH Garantie während 2 Jahren nach Montage. Die Garantie erstreckt sich auf mangelhaftes Material oder auf unsachgemässe Ausführung. Die Duschenkönig GmbH hat Mängel kostenlos zu beheben. Andere Ansprüche des Kunden, wie Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Glasmontagearbeiten sofort nach Abschluss zu prüfen und abzunehmen. Rügen haben innert 5 Tagen schriftlich zu erfolgen. Ansonsten, insbesondere bei Abwesenheit des Kunden, gelten die Glasmontagen als genehmigt.

 

Verschiedenes

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es findet Schweizerisches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten ist Rudolfstetten (AG).

Diese Bedingungen liegen der Offerte der Duschenkönig GmbH bei und werden den Kunden zudem mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich zur Kenntnis gebracht. Sie bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen der Duschenkönig GmbH und dem Kunden.